FAQHäufige Fragen zur Ent­rümpelung.

Kosten, Ablauf, Termine und Entsorgung – die wichtigsten Antworten auf einen Blick.

Kurz & ehrlich

Gut zu wissen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir antworten gern persönlich.

Was kostet eine Entrümpelung in Cham?

Das hängt von Menge, Art der Gegenstände, Stockwerk und Zugang ab. Nach einer kostenlosen Besichtigung – oder anhand von Fotos per WhatsApp – erhalten Sie einen verbindlichen Festpreis, ohne versteckte Kosten.

Wie schnell können Sie räumen?

In der Regel können wir innerhalb von 2–3 Werktagen einen Termin anbieten. Bei Notfällen auch kurzfristiger – oft sind wir schon innerhalb von 24 Stunden vor Ort. Rufen Sie uns einfach an!

Arbeiten Sie auch am Wochenende?

Ja, bei dringenden Fällen arbeiten wir auch samstags und nach Vereinbarung auch sonntags. Für Wochenendtermine berechnen wir einen geringen Aufschlag.

Sind Sie versichert?

Ja, wir verfügen über eine umfassende Betriebshaftpflicht- und Transportversicherung und sind für Schäden während der Arbeiten abgesichert.

Gibt es einen Mindestauftragswert?

Für sehr kleine Aufträge gibt es einen Mindestauftragswert. Sprechen Sie uns einfach an – bei kleineren Aufträgen in der Nähe finden wir gern eine individuelle Lösung.

Muss ich bei der Räumung anwesend sein?

Nicht unbedingt. Nach Absprache genügt eine Schlüsselübergabe. Wichtige Dokumente und persönliche Erinnerungsstücke sollten Sie aber vorher sichten und beiseitelegen.

Was passiert mit brauchbaren Gegenständen?

Wertvolle Gegenstände werden sorgfältig aussortiert und Ihnen übergeben – auf Wunsch helfen wir beim Verkauf oder vermitteln an Interessenten. Brauchbares spenden wir an soziale Einrichtungen, Wertstoffe werden recycelt und der Rest umweltgerecht entsorgt.

Übernehmen Sie auch Messie-Wohnungen?

Ja – diskret, respektvoll und ohne Vorurteile. Wir besprechen alles in Ruhe und arbeiten zügig und unauffällig.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Bei Privatpersonen können die Arbeitskosten einer Entrümpelung in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung zu 20 % abgesetzt werden (§ 35a EStG). Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung.

Fotos schicken. Festpreis erhalten.

Ein paar Handyfotos der Räume genügen für eine erste Einschätzung – schnell und unverbindlich.